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   KG, 19.12.1990 - 24 W 5932/90   

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https://dejure.org/1990,2401
KG, 19.12.1990 - 24 W 5932/90 (https://dejure.org/1990,2401)
KG, Entscheidung vom 19.12.1990 - 24 W 5932/90 (https://dejure.org/1990,2401)
KG, Entscheidung vom 19. Dezember 1990 - 24 W 5932/90 (https://dejure.org/1990,2401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Anforderungen an den Beschluss im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Verwalter; Prozessführung; Pauschalvergütung; Rechtsverfolgungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1304
  • MDR 1991, 455
  • AnwBl 1991, 348
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Offen bleiben kann, ob die Tätigkeit des Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz im Rahmen der ihm durch § 27 WEG zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse unter die Ausnahmeregelungen des Art. 1 § 5 Nr. 1 oder Nr. 3 RBerG fällt (vgl. BayObLGZ 1991, 165, 168; KG NJW 1991, 1304, 1305).

    Auch wenn die Tätigkeiten des Verwalters im Rahmen der ihm vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse mit der Verwaltervergütung grundsätzlich abgegolten sind, ist die Gewährung einer zusätzlichen Vergütung für besondere, darüber hinausgehende Leistungen, wie die auf einem besonderen Eigentümerbeschluß beruhende (§ 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG), einen weitergehenden Aufwand verursachende gerichtliche Geltendmachung von Rückständen, grundsätzlich zulässig (BayObLG WE 1988, 200, 201; OLG Köln, NJW 1991, 1302, 1303 [OLG Köln 09.07.1990 - 16 Wx 173/89]; Palandt/Bassenge § 21 WEG Rdn. 3 m.w.N.; Schnauder WE 1991, 179, 184; a.A. KG NJW 1991, 1304, 1305).

  • BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung

    Der abweichenden Meinung des Kammergerichts in seinem Beschluß vom 19.12.1990 (WuM 1991, 222; DWE 1991, 26 m. Anm. von Münstermann - Schlichtmann, Happ, Müller, Deckert und Drasdo DWE 1991, 8 ff.) folgt der Senat nicht.
  • OLG Rostock, 17.04.2008 - 5 W 77/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Ratsgebühr des Rechtsanwalts nach Gesetzesänderung

    Die Festsetzung einer Pauschale für Kopien und Internetrecherche i. H. v. pauschal 20, 00 EUR ist nicht zulässig, denn Pauschalvergütungen können nur Rechtsanwälte und Rechtsbeistände verlangen (Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., Rdn. 13 zu § 91 unter "Pauschalvergütungen"; KG NJW 91, 1304 m.w.N..).
  • OLG Hamm, 02.12.2009 - 31 U 3/08

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der

    Die Rechtsbesorgung darf nicht selbständiger Gegenstand eines Auftrags, sondern muss einem anderen bestimmten Berufsgeschäft der in Art. 1 § 5 bezeichneten Art untergeordnet sein (KG NJW 91, 1304).
  • OLG Hamm, 02.12.2009 - 31 U 143/07

    Bei zur Sicherung einer Forderung bestellten Gesamtgrundschulden sind Zahlungen

    Die Rechtsbesorgung darf nicht selbständiger Gegenstand eines Auftrags, sondern muss einem anderen bestimmten Berufsgeschäft der in Art. 1 § 5 bezeichneten Art untergeordnet sein (KG NJW 91, 1304).
  • KG, 22.01.1992 - 24 W 6344/91
    »Die gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch deren Verwalter steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwaltung und ist daher unzulässig (Bestätigung von Senat, OLGZ 1991, 315 = NJW 1991, 1304 ).«.

    Schließlich hat der Senat in seiner Entscheidung vom 19.12.1990 (OLGZ 1991, 315 ) erhebliche rechtliche Bedenken dagegen erhoben, daß mit einem WEG -Verwalter als einem Nichtanwalt die Honorarsätze nach der BRAGebO einschließlich des Mehrvertretungszuschlages vereinbart werden.«.

  • KG, 10.10.2002 - 5 W 287/02

    Rechtsberatung durch Hausverwaltung

    Wenn - unter Hinweis auf den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes - für die gerichtliche Durchsetzung von Mietforderungen generell die Einschaltung eines Rechtsanwalts gefordert wird (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 534, 535; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1990, 105; auch KG, 24. ZS, NJW 1991, 1304, 1305 für einen WEG-Verwalter - insoweit überholt durch BGH, NJW 1993, 1924, 1925; vgl. dazu auch nunmehr KG, 24. ZS, NJW-RR 1996, 526, 527 - weitergehend OLG Köln, VersR 1990, 431 für Mahn- und Vollstreckungsverfahren von Hausverwaltungen; Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 92: auch Prozessführung; Altenhoff/Busch/Chemnitz, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 26: auch Rechtsvertretung; unklar OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1993, 335: Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, aber unklar, ob auch gerichtlich), so wird übersehen, dass der Hausverwalter auch dies - und die weitere Begleitung der Prozesse - "als Vertreter" des Eigentümers gar nicht durchführen dürfte, wenn die Verfahrensführung eine unerlaubte Rechtsberatung des Hausverwalters wäre.
  • KG, 10.10.2002 - 5 W 289/02

    Rechtsberatung durch Hausverwaltung

    Wenn - unter Hinweis auf den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes - für die gerichtliche Durchsetzung von Mietforderungen generell die Einschaltung eines Rechtsanwalts gefordert wird (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 534, 535; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1990, 105; auch KG, 24. ZS, NJW 1991, 1304, 1305 für einen WEG-Verwalter - insoweit überholt durch BGH, NJW 1993, 1924, 1925; vgl. dazu auch nunmehr KG, 24. ZS, NJW-RR 1996, 526, 527 - weitergehend OLG Köln, VersR 1990, 431 für Mahn- und Vollstreckungsverfahren von Hausverwaltungen; Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 92: auch Prozessführung; Altenhoff/Busch/Chemnitz, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 26: auch Rechtsvertretung; unklar OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1993, 335: Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, aber unklar, ob auch gerichtlich), so wird übersehen, dass der Hausverwalter auch dies - und die weitere Begleitung der Prozesse - "als Vertreter" des Eigentümers gar nicht durchführen dürfte, wenn die Verfahrensführung eine unerlaubte Rechtsberatung des Hausverwalters wäre.
  • LG Konstanz, 29.01.2008 - 62 T 13/08

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Kosten anderer Prozessvertreter als Rechtsanwälte und Rechtsbeistände können aber nur in Höhe der konkreten tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen des Notwendigen erstattet verlangt werden, nicht nach den pauschalen Gebührensätzen der BRAGO jetzt RVG (KG, NJW 1991, 1304; BSGE 78, 159 = NZS 1997, 143 = MDR 1997 200).
  • LG Mönchengladbach, 22.11.2001 - 5 T 209/01

    Sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Kosten anderer Prozessvertreter als Rechtsanwälte und Rechtsbeistände können aber nur in Höhe der konkreten tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen des Notwendigen erstattet verlangt werden, nicht nach den pauschalen Gebührensätzen der BRAGO (KG in NJW 91, 1304; BSG in MDR 97, 200; Stein/Jonas-Bork, ZPO-Kommentar, § 91 Rn. 94).
  • LG Kiel, 26.06.1997 - 1 S 249/96

    Zivilprozessrechtliche Voraussetzungen der Sachbefugnis zur Geltendmachung

  • BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 12/92

    Verstoß eines Bevollmächtigten in einem Verfahren der Freiwilligen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2002 - L 2 RI 208/02
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